LQB-Workshop: Meine Ressourcen entdecken und nutzen! (3 UE)
Die wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Situation der Landwirt*innen wird zunehmend komplexer – die bäuerliche Welt unterliegt großen Veränderungen. Immer wieder kommt es vor, dass äußere und innere Belastungen überhandnehmen. Persönlichen Ressourcen machen widerstandsfähig gegenüber den Herausforderungen und Stürmen des Lebens. Machen wir uns auf die Entdeckungsreise zu unseren oft schlummernden Ressourcen. Es ist nie zu spät, neue Stärken zu entwickeln!
Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber: Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge). Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.