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Gut übergeben und übernehmen - gut zusammenleben

Die zwischenmenschliche Seite der Hofübergabe (LQB)

Eine Hofübergabe umfasst viel mehr als die Regelung auf rechtlicher Ebene. Was ändert sich mit der Hofübergabe sowohl für Übergeberinnen und Übergeber als auch für Übernehmerinnen und Übernehmer? Damit eine Hofübergabe für beide Seiten gut gelingen kann, schauen wir auf die zwei Seiten der Medaille - wo liegen die Herausforderungen für beide Parteien? Wir beschäftigen uns mit den Veränderungen in den Systemen Familie und Betrieb, aber auch mit den Themen Zusammenarbeit und Umgang mit Konflikten. Welche Spielregeln sind hilfreich für ein gutes Miteinander und wie tragen Sprache, Respekt und Toleranz dazu bei? Wie können Zusammenarbeit und Konflikte geregelt werden?

Bei dieser Veranstaltung können Sie den SVS-Sicherheitshunderter beantragen.

Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerinnen und Bauern (ältere), Hofübergebende
Kursbeitrag: 161,00 € Kursbeitrag ohne Förderung
55,00 € Kursbeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Wissenstransfer für (außer)land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (LE 23-27)

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen in diesem Bildungsprogramm werden mit den Förderungsmaßnahmen 78-02 Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder und 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder gemäß der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2023 – 2027 bezuschusst.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Kursbeitrag gefördert“ angeführt.
Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.

Naturschutz-Veranstaltungen (LE 23-27)

Der Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer:innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen.

Förderungen für Teilnehmer ohne Landwirtschaftsbezug

Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.

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Fachbereich: Persönlichkeit & Kreativität

1 verfügbarer Termin

Bäuerliches Sorgentelefon

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen)

Telefonische Hilfe zum reduzierten Tarif von ca. 1,30 Euro pro Stunde: 0810/676 810
Das Bäuerliche Sorgentelefon ist eine einfache und anonyme erste Anlaufstelle für kleine und große Probleme. Professionelle Ansprechpartner hören zu und geben Antworten beispielsweise bei
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