Unter dem Motto: „Was alle angeht, müssen alle angehen“, bietet der Letzte Hilfe Kurs den Teilnehmenden Wissen, Aufklärung und brauchbare Hilfestellungen für künftige Begegnungen mit dem Tod an. Einerseits weil wir selbst unmittelbar durch einen Todesfall betroffen sein können. Andererseits sollen wir unseren Mitmenschen, die einen schweren Verlust zu betrauern haben, begegnen können. Und trauernde Mitmenschen begegnen uns in allen Lebensbereichen: Im Beruf die Kollegin oder Kundin oder meine Nachbarn: Was nun sagen? Was tun?
Der reichhaltige Erfahrungsschatz des Vortragenden zum Thema lädt zu einer praxisnahen und lebendigen Reise ein.
Inhalte: • Das in uns allen schlummernde Tabu des Todes • Das "Begreifen" des Todes und seine Bedeutung für den Trauerverlauf • Die Herausforderung in der Begegnung mit trauernden Mitmenschen • Trösten oder Ver-trösten? • Die Kraft der Sprachlosigkeit • Die Wertschätzung eigener Unsicherheiten und Bedürfnisse
Es gibt einen vertiefenden Workshop mit dem Titel: "Die richtigen Worte finden - akut betroffenen Menschen begegnen" am 23.11.2024 von 9-17 Uhr. Nähere Infos im LFI NÖ.
Alle Veranstaltungen des Projekts Lebensqualität Bauernhof werden zusätzlich gefördert:
Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber: Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge). Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.