Eine erfolgreiche Hofübernahme ist Ziel einer jeden Bauernfamilie. Die rechtzeitige Weitergabe des Betriebes aus mehreren Gesichtspunkten erstrebenswert. Im Vorfeld stellen sich jedoch viele Fragen. Dieses Seminar richtet sich an alle, die ihren Hof übergeben oder einen Hof übernehmen wollen. Unsere Expert*innen informieren kompetent in Rechtsfragen, Betriebswirtschaft sowie Familiäres und stehen Rede und Antwort. Diese Themenbereiche werden behandelt: - Alles was recht ist - der Übergabevertrag - Ab sofort Unternehmer*in - erfolgreich wirtschaften am Hof - Am besten geht's gemeinsam - familiäre Herausforderungen.
Kursdauer:
8 Einheiten
Zielgruppe:
Bäuerinnen und Bauern, Hofübergeber*innen, Hofübernehmer*innen, Geschwister oder Weichende
Kursbeitrag:
290,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
58,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung 2023-2027
Das LFI Tirol ist als beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des GAP-Strategieplans für Österreich 2023-2027 für die Maßnahme „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung gemäß des GAP-Strategieplans fü Österreich 2023-2027 bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Tirol.
Derzeit liegen Entscheidungen über allfällige Genehmigungen noch nicht vollständig vor. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Es ist geplant, diese Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, des Bundes und des Landes Tirol zu fördern.
Förderungsausmaß
Für vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge, beträgt der Zuschuss 100 % bzw. 80 % zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66 % zu den anrechenbaren Kosten.
Förderbarer Personenkreis
Für die Fördersparten 'Informationsmaßnahmen, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung' können folgende Personen in den Genuss des geförderten Teilnahmebeitrages kommen:
Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel: Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Betriebssitz übereinstimmt*)
Personen, die bei der SVS zumindest unfallversichert sind*)
Mitarbeiter:innen eines Gartenbaubetriebes*) Mitarbeiter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes*)
Künftige Hofübernehmer:innen (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
Geben Sie bei jeder Anmeldung zur Veranstaltung Ihre Betriebsnummer an.
*) Diese Personengruppen benötigen einen schriftlichen Nachweis, dass sie in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich.