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LQB Hofübergabe: Gut übergeben - gut zusammenleben

Die zwischenmenschliche Seite der Hofübergabe

Was bedeutet es, die Betriebsführung zu übergeben und zu übernehmen?
Was erwarten die Übergeber:innen von den Übernehmer:innen und umgekehrt?
Das Seminar hilft, die Standpunkte der anderen Generation besser zu verstehen sowie die neue Rolle (Kompetenzen und Aufgaben) zu finden. Behandelt wird auch die Kommunikations- und Konfliktkultur in der Familie - wie kann sie erkannt und verbessert werden?
Das eintägige Seminar ist für Übergeber:innen und Übernehmer:innen gedacht und bietet wertvolle Inputs für viele persönliche und zwischenmenschliche Aspekte der Hofübergabe.
Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Hofübergeber:innen und Hofübernehmer:innen, Landwirt:innen und deren erwachsenen Kinder und Schwiegerkinder, Menschen, die in bäuerlichen Familienbetrieben leben und gemeinsam arbeiten.
Kursbeitrag: 55,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
100,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Persönlichkeit & Kreativität

2 verfügbare Termine

09.09.2025, 09:00 Uhr
freie Plätze
St. Pölten

Ort: St. Pölten
Beginn: 09.09.2025, 09:00 Uhr
Ende: 09.09.2025, 17:00 Uhr
8 UE
Örtlichkeit: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
Information:
Kursnummer: 3-0090465
Trainer/in: Elisabeth Rennhofer
DI Josef Stangl
Jetzt anmelden
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08.01.2026, 09:00 Uhr
freie Plätze
Waidhofen an der Ybbs

Ort: Waidhofen an der Ybbs
Beginn: 08.01.2026, 09:00 Uhr
Ende: 08.01.2026, 17:00 Uhr
8 UE
Örtlichkeit: BBK Waidhofen/Ybbs, Kapuzinergasse 9, 3340 Waidhofen an der Ybbs
Information: Gerlinde Schneckenleitner ,
Tel 05 0259 41902
Kursnummer: 3-0090666
Trainer/in: Elisabeth Rennhofer
DI Josef Stangl
Jetzt anmelden
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Bäuerliches Sorgentelefon

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen)

Telefonische Hilfe zum reduzierten Tarif von ca. 1,30 Euro pro Stunde: 0810/676 810
Das Bäuerliche Sorgentelefon ist eine einfache und anonyme erste Anlaufstelle für kleine und große Probleme. Professionelle Ansprechpartner hören zu und geben Antworten beispielsweise bei
  • Konflikte zwischen Jung und Alt
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  • Wirtschaftlichen Sorgen
  • Partnerschaft
  • Überlastung
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Ansprechpartner
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