Wer hat schon die Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen? Die Menschen werden immer älter, Demenz und andere altersbedingte Erkrankungen nehmen zu. Die Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen trifft viele meist plötzlich und unerwartet. Pflege wird zumeist mit alten Menschen verbunden, dabei kann es auch unseren Partner oder ein Kind treffen. Mit praktischen Tipps und Informationen kann diese Herausforderung gelingen und zu einer Bereicherung für die ganze Familie werden.
Kursdauer:
2 Einheiten
Zielgruppe:
Landwirte und Landwirtinnen, sowie Angehörige, die jemanden auf einem Betrieb mitpflegen
Kursbeitrag:
117,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung 2023-2027
Das LFI Tirol ist als beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des GAP-Strategieplans für Österreich 2023-2027 für die Maßnahme „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung gemäß des GAP-Strategieplans fü Österreich 2023-2027 bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Tirol.
Derzeit liegen Entscheidungen über allfällige Genehmigungen noch nicht vollständig vor. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Es ist geplant, diese Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, des Bundes und des Landes Tirol zu fördern.
Förderungsausmaß
Für vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge, beträgt der Zuschuss 100 % bzw. 80 % zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66 % zu den anrechenbaren Kosten.
Förderbarer Personenkreis
Für die Fördersparten 'Informationsmaßnahmen, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung' können folgende Personen in den Genuss des geförderten Teilnahmebeitrages kommen:
Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel: Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Betriebssitz übereinstimmt*)
Personen, die bei der SVS zumindest unfallversichert sind*)
Mitarbeiter:innen eines Gartenbaubetriebes*) Mitarbeiter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes*)
Künftige Hofübernehmer:innen (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
Geben Sie bei jeder Anmeldung zur Veranstaltung Ihre Betriebsnummer an.
*) Diese Personengruppen benötigen einen schriftlichen Nachweis, dass sie in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich.