LQB Paarseminar: Als Paar gut leben und arbeiten am Bauernhof (Teil 2)
Zwei Tage Zeit, um sich mit den unterschiedlichsten Themen und Anliegen zu beschäftigen, die Ihnen gerade wichtig sind.
Das erfolgreiche Seminar "Als Paar gut leben und arbeiten am Bauernhof" geht in die zweite Runde. Aufgrund der zahlreichen positiven Rückmeldungen, gibt es nun einen 2. Teil des beliebten Seminars.
2-Tagesseminar für AbsolventInnen des Paarseminars aus den vergangenen Jahren. Vorteil für die TN ist, dass Grundlagenwissen bereits vorhanden ist, dass sich einige schon kennen und den Austausch mit Gleichgesinnten schätzen. Im Seminar werden aktuelle Anliegen thematisiert und es gibt auch die Möglichkeit zu Einzelcoaching (als Paar) für Themen, die nicht in der Gruppe thematisiert werden wollen. Die anderen TN hätten währenddessen frei gestaltbare Zeit zur Erbauung und Erholung.
Kursdauer:
16 Einheiten
Zielgruppe:
Absolventen des Seminars "Als Paar gut leben und arbeiten am Bauernhof"
Kursbeitrag:
265,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
650,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber: Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge). Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.