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LQB Seminar: Erste Hilfe für die Seele

In dem 12h - Seminar "Erste Hilfe für die Seele" bekommen die Teilnehmer:innen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Tipps zu wesentlichen psychischen Erkrankungen und lernen, wie jede:r in seelischen Belastungssituationen rasch handeln und zum Ersthelfer bei psychischen Krisen werden kann - für sich selbst und für andere.
In insgesamt vier Einheiten lernen die Teilnehmenden wie sie schnell und gut Erste Hilfe für die Seele leisten können. Denn auch bei psychischen Erkrankungen gilt: "Je schneller geholfen wird, desto besser".
Die Teilnehmer:innen erhalten wichtiges Basiswissen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und lernen, wie sie psychische Belastungssituationen erkennen und helfend reagieren können.
Kursdauer: 12 Einheiten
Zielgruppe: alle interessierten Landwirt:innen
Kursbeitrag: 70,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
345,00 € Teilnahmebeitrag
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung 2023-2027

Das LFI Tirol ist als beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des GAP-Strategieplans für Österreich 2023-2027 für die Maßnahme „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln. Im Rahmen der Veranstalterförderung gemäß des GAP-Strategieplans fü Österreich 2023-2027 bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Tirol.

Derzeit liegen Entscheidungen über allfällige Genehmigungen noch nicht vollständig vor. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Es ist geplant, diese Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, des Bundes und des Landes Tirol zu fördern.

Förderungsausmaß

Für vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge, beträgt der Zuschuss 100 % bzw. 80 % zu den anrechenbaren Kosten. Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66 % zu den anrechenbaren Kosten.

Förderbarer Personenkreis

Für die Fördersparten 'Informationsmaßnahmen, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung' können folgende Personen in den Genuss des geförderten Teilnahmebeitrages kommen:

  • Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel:
    Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen
    Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Betriebssitz übereinstimmt*)
    Personen, die bei der SVS zumindest unfallversichert sind*)
    Mitarbeiter:innen eines Gartenbaubetriebes*)
    Mitarbeiter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes*)
  • Künftige Hofübernehmer:innen (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
Geben Sie bei jeder Anmeldung zur Veranstaltung Ihre Betriebsnummer an.

*) Diese Personengruppen benötigen einen schriftlichen Nachweis, dass sie in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich.

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Fachbereich: Persönlichkeit & Kreativität, Gesundheit und Ernährung

1 verfügbarer Termin

Bäuerliches Sorgentelefon

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen)

Telefonische Hilfe zum reduzierten Tarif von ca. 1,30 Euro pro Stunde: 0810/676 810
Das Bäuerliche Sorgentelefon ist eine einfache und anonyme erste Anlaufstelle für kleine und große Probleme. Professionelle Ansprechpartner hören zu und geben Antworten beispielsweise bei
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