"Medien und Landwirtschaft",Ref.: Sabine Kronberger Journalistin und Chefredakteurin, Welt der Frauen
10.45 Uhr:
"Wie aus Wurzeln Flügel werden", Ref.: Elisabeth Rennhofer
Dipl.-Lebensberaterin und Supervisorin, HOF.Leben - Beratung.Coaching.Mediation
12 Uhr:
Mittagsbuffet vom Gasthof Berger Kuchenbuffet der Bäuerinnen
13.30 Uhr:
"Blütenpracht mit Stauden - leicht gemacht", Ref.: Felix Hagen
Natur im Garten - Berater NÖ-Mitte
Ehrung der ausgeschiedenen Funktionärinnen
Umrahmt wird der Tag der Bäuerin von der Singgemeinschaft Wagramland unter der Leitung von Christian Zehetner.
Kursdauer:
8,5 Einheiten
Zielgruppe:
Alle Bäuerinnen-Mitglieder im Verein "Die Bäuerinnen im Gebiet Kirchberg am Wagram"
Kursbeitrag:
Teilnahmebeitrag gefördert
Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber: Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge). Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.