… für mehr Verständnis, weniger Konflikte und Entspannung im Umgang mit Andersdenkenden
Bäuerinnen und Bauern stehen einer zunehmend kritischen Bevölkerung gegenüber. Toleranz und Verständnis sinken, Gräben werden tiefer und Konflikte schwerer. Dadurch leiden Lebens- und Arbeitsqualität. Was hilft beim Überwinden von „Gräben“? - Brücken natürlich! Einfühlungsvermögen und Verständnis sind die wichtigsten Brückenpfeiler über die Gräben zwischen Menschen. Sie ermöglichen Dialog auf Augenhöhe, wertschätzende Kommunikation und beugen Konflikten vor. Wissen, Erfahrungen und Übungen sollen in diesem Vortrag zukünftig mehr Verständnis, weniger Konflikte und Entspannung im Umgang mit Andersdenkenden ermöglichen – auch gesellschaftlich wichtiger denn je.
Referent: DI Josef Stangl MA, Mediator, Dipl. Lebens- und Sozialberater, Hof.Leben - Beratung.Coaching.Mediation, LK NÖ
Kursdauer:
3 Einheiten
Zielgruppe:
Alle Bäuerinnen-Mitglieder
Kursbeitrag:
Teilnehmerbeitrag gefördert
Teilnehmerbeitrag ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.